Die Rückspiegel müssen... ..einstellbar sein, ..dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen ..die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten
Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht
Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf
Ok, 55 Grad Blickwinkel maximal. Und wie überprüft das bitteschön die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?
Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht